Internationale Studenten und Schüler benötigen je nach Aufenthaltsdauer und Herkunftsland ein Visum für Deutschland. Aktuelle Informationen zu Visumsbedingungen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft oder des Konsulats in Ihrem Heimatland. Das Auswärtige Amt informiert auch über Visumspflicht bzw. -freiheit bei Einreise nach Deutschland.
Wenn Sie Staatsangehöriger der EU-Staaten sind, benötigen Sie kein Visum zur Einreise nach Deutschland. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen benötigen Sie kein Visum, wenn die Europäische Gemeinschaft die Visumspflicht aufgehoben hat.
Wenn für Ihr Land Visumspflicht für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage besteht, können Sie ein Schengen-Visum beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der deutschen Botschaft, dem Konsulat oder einem Zentrum für Visaerteilung.
Wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben (z.B. zum Besuch eines langfristigen Deutschkurses und anschließenden Studiums in Deutschland), müssen Sie ein nationales Visum in Ihrem Heimatland beantragen.
Die Auslandsvertretung wird für gewöhnlich neben Ihren persönlichen Dokumenten (z.B. Pass) auch weitere Dokumente der Sprachschule anfordern.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns:
Nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrags erhalten Sie von uns:
Diese Dokumente benötigen Sie, damit Sie Ihr Visum beantragen können.
Sollte die Auslandsvertretung Dokumente im Original benötigen, können wir Ihnen die did-Visa-Dokumente auch per Express-Zustellung schicken. Die Zusatzkosten hierfür müssen Sie selbst tragen
Nach Erhalt aller did-Visa-Dokumente reichen Sie diese mit den übrigen Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ein, um so ein Visum zu beantragen. Bitte informieren Sie uns, sobald Sie das Visum erhalten haben. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden Sie aktuelle Visabestimmungen.
Geben Sie uns bitte auch umgehend Bescheid, wenn es zu Verzögerungen oder zur Ablehnung Ihres Visumsantrages kommt. Sollten sich während des Antragsverfahrens unvorhergesehene Probleme ergeben, versuchen wir Sie zu unterstützen und Ihnen entsprechende Hilfestellungen zu geben. Sollte der Antrag abgelehnt werden, erstatten wir Ihnen den kompletten Rechnungsbetrag abzüglich der Bankgebühren und der did-Visa-Service-Gebühr zurück.
Bei der Beantragung eines langfristigen Visums müssen Sie ausreichend finanzielle Mittel nachweisen. Hierzu müssen Sie in der Regel ein Sperrkonto bei einer Bank eröffnen. Diese Möglichkeit bietet Ihnen zum Beispiel unser Partner Fintiba.
Das Auswärtige Amt veröffentlicht eine Liste mit Ländern die visumspflichtig sind oder nicht. Wenn ihr Land mit "Ja" markiert ist, benötigen Sie bei der Einreise nach Deutschland ein Visum.
Touristenvisum (Schengen, unter 90 Tage Aufenthalt)
Sprachkursvisum
Studienplatzsuche
Studienzweck
Sofern Sie alle Unterlagen vollständig haben, beantragen Sie Ihr Visum bei der Botschaft oder dem Konsulat. Die Bearbeitungszeit kann je nach Visumstyp abweichen. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat.
Für gewöhnlich ist die Bearbeitungszeit von Visa unter 3 Monaten schneller, da die Botschaft oder das Konsulat direkt entscheiden, ob Ihrem Visum stattgegeben wird. Beabsichtigen Sie ein nationales Visum zu beantragen (z.B. Sprachkurs über 3 Monate, Studienplatzsuche oder Studium) müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten nach Abgabe Ihrer vollständigen Unterlagen rechnen.
Nachdem Sie in Deutschland angekommen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 bis 4 Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dies betrifft alle Studenten, die länger als 3 Monate in Deutschland leben möchten, egal aus welchem Land sie kommen. Am Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie für Ihre weitere Zeit in Deutschland sorgfältig aufbewahren müssen. In Deutschland besteht Meldepflicht. Dies bedeutet, dass Sie sich immer in der Stadt anmelden müssen, in der Sie leben. Sollten Sie innerhalb Deutschlands umziehen oder wieder ins Ausland zurückkehren, müssen Sie sich ummelden oder abmelden.
Sollten Sie mit einem nationalen Visum einreisen oder aus einem visumspflichtigen Land kommen (z.B. USA, Japan, Kanada, Schweiz oder Brasilien), müssen Sie zusätzlich zur Ausländerbehörde gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diesen Aufenthaltstitel (die Dauer entspricht Ihrem Sprachkurs oder des Studiums in Deutschland) können Sie später immer wieder zum gleichen Zweck in Deutschland verlängern, sofern Sie einen Nachweis darüber haben, was Sie in Deutschland machen. Bitte denken Sie daran, dass Sie vor Ablauf des in Ihrem Pass abgedruckten Visums einen Aufenthaltstitel beantragen müssen, sofern Sie beabsichtigen, länger zu bleiben als in Ihrem Visum eingedruckt.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer der Dokumente in den Ausländerbehörden langwierig sein kann und es wichtig ist, alle Dokumente dabei zu haben, damit Sie nicht unnötig oft hin müssen. Die Wartezeiten sind ebenfalls sehr lang. Unsere Mitarbeiter am Standort werden Ihnen gerne weitere Informationen zum Ablauf geben.
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